Erschienen in:
19.03.2020 | Kindesmisshandlung | Leitthema
Bildgebende Untersuchungen bei Verdacht auf Kindesmisshandlung
verfasst von:
Mark Born, Frauke Schwier
Erschienen in:
Monatsschrift Kinderheilkunde
|
Ausgabe 5/2020
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Zusammenfassung
Im Jahr 2019 wurde die neue Deutsche S3(+)-Kinderschutzleitlinie verabschiedet, die alle Bereiche des Kinderschutzes umfasst. Sie wird bei der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) unter der Register-Nummer 027-069 geführt. Ein wichtiger Aspekt in der Leitlinie sind die bildgebenden Untersuchungen bei Verdacht auf körperliche Misshandlung. Gegenüber der bis dato geltenden S1-Leilinie haben sich einige wichtige Änderungen ergeben, die zur Verminderung der Strahlenexposition bei den betroffenen Säuglingen und gleichzeitig zu einer höheren Sensitivität im Misshandlungsnachweis führen sollen. Die wichtigsten Änderungen werden in der vorliegenden Arbeit vorgestellt und kommentiert.