Erschienen in:
09.04.2020 | Hormonsubstitution | Leitthema
Praxisrelevantes aus der S2k-Leitlinie Hodenhochstand – Malsdescensus testis
verfasst von:
Univ.-Prof. Dr. R. Stein, F. Loersch, N. Younsi
Erschienen in:
Die Urologie
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Ausgabe 5/2020
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Zusammenfassung
Der Hodenhochstand stellt mit einer Inzidenz von 0,7–3 % bei reif geborenen männlichen Säuglingen eine der häufigsten kongenitalen Anomalien dar. In den ersten 6 Lebensmonaten kann es bei bis zu 70 % zu einem spontanen Deszensus kommen. Liegt der Hoden danach nicht in einer skrotalen Position, kann es langsam zu einer Einschränkung der Fertilität und zu einer Risikoerhöhung für einen Hodentumor kommen. Deshalb empfiehlt die aktuelle deutsche Leitlinie zum Maldescensus testis, dass die Therapie zwischen dem 6. und 12. Lebensmonat erfolgen sollte. Nach ausführlicher Aufklärung über Vor- und Nachteile kann beim Gleithoden eine Hormontherapie mit dem Ziel des Deszensus bzw. beim bilateralen Befund mit dem Ziel der Verbesserung des Keimzellpools angeboten werden. Nach dem 1. Lebensjahr ist die Hormontherapie obsolet. Ansonsten stellt die chirurgische Intervention die Therapie der Wahl dar. Beim Gleit- bzw. tiefen Leistenhoden über einen skrotalen oder auch inguinalen Zugang, beim nicht tastbaren und sonographisch nicht detektierbaren Hoden erfolgt die Laparoskopie zur Diagnostik und gleichzeitigen Therapie. Im 1. postoperativen Jahr sollte eine adäquate Nachsorge erfolgen, um einen Reaszensus und/oder ein insuffizientes Wachstum zu detektieren. Die regelmäßige Selbstuntersuchung ab dem 15. Lebensjahr dient der frühzeitigen Detektion eines nur sehr selten auftretenden Hodentumors (ca. 0,003 %).