07.04.2020 | Palliativmedizin | Fokus | Ausgabe 3/2020
Bedarfserfassung zusätzlicher palliativmedizinischer Unterstützung
„Wer braucht mehr?“
- Zeitschrift:
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Forum
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Ausgabe 3/2020
- Autor:
- Prof. Dr. med. Birgitt van Oorschot
Zusammenfassung
Hintergrund
Die S3-Leitlinie „Palliativmedizin für Patienten mit einer nicht heilbaren Krebserkrankung“ (S3-LL Palliativ) empfiehlt die frühzeitige Integration der Palliativversorgung in die onkologische Versorgung. Dabei wird die allgemeine Palliativversorgung (APV) durch die primär behandelnden Teams von der spezialisierten Palliativversorgung (SPV) unterschieden.
Ziele der Arbeit/Fragestellung
Identifikation von Triggerkriterien für die Zuweisung zur SPV.
Material und Methoden
Literaturrecherche, Analyse der S3-LL Palliativ und eigene Erfahrungen der Autorin.
Ergebnisse
Palliativversorgung (APV ebenso wie SPV) beinhaltet die Berücksichtigung der Patientenbedürfnisse in allen 4 Dimensionen (physisch, psychisch, sozial, spirituell), eine vorausschauende Versorgungsplanung und die Orientierung an realistischen Therapiezielen. Angesichts der Weiterentwicklung moderner Tumortherapien ist das Kriterium der Nichtheilbarkeit zur Identifikation von Krebspatienten mit potenziellem Palliativbedarf unzureichend. Deshalb wird die sog. Surprise-Frage vorgeschlagen (Prognose von 6 bis 12 [24] Monaten). Ein Behandlungspfad zur bedarfsorientierten Palliativversorgung schlägt zudem vor, dass Patienten mit niedrigem/mittlerem Palliativbedarf in der APV verbleiben, während Patienten mit hohem/komplexem Bedarf durch die SPV (mit)versorgt werden sollen. Die Komplexität des Palliativbedarfs wird anhand externer Kriterien (Krankheitsphase, Funktionsstatus, Progredienz der Erkrankung) und patientenberichteten Symptomen und Belastungen ermittelt. Screening auf Palliativbedarf kann die bedarfsorientierte Zuweisung zur SPV verbessern.
Diskussion
Für übergreifende allgemeine Handlungsempfehlungen für den Einbezug der SPV scheint es zu früh. Weitere, möglichst standort- und sektorenübergreifende Screeningprojekte zur Identifikation von Patienten mit SPV-Bedarf sind erforderlich.