Hintergrund und Fragestellung
Spiritualität ist ein Begriff, der heterogen definiert und häufig mit Religiosität in Verbindung gebracht wird. Seit der WHO-Definition von Palliative Care, in der Symptomlinderung nicht nur im Hinblick auf physische, psychische und soziale Aspekte adressiert wird, sondern auch auf spiritueller Ebene beschrieben wird [
30], haben spirituelle Bedürfnisse Beachtung in der Versorgung schwerkranker Patient:innen und ihrer Zugehörigen gefunden [
12]. In einer deutschen Übersetzung der Definition von Spiritualität der Europäischen Fachgesellschaft für Palliativmedizin wird das multidimensionale Konzept wie folgt beschrieben: „Spiritualität ist die dynamische Dimension menschlichen Lebens, die sich auf die Art und Weise bezieht, in der Personen (Individuen und Gemeinschaften) Sinn, Bedeutung und Transzendenz erfahren, ausdrücken und/oder suchen, und die Art und Weise, wie sie sich mit der Natur, dem Bedeutsamen und/oder dem Heiligen verbinden. Spiritual Care bezeichnet dabei die Sorge um spirituelle Themen, Nöte, Fragen und Ressourcen. Das spirituelle Feld ist multidimensional:
1.
existenzielle Herausforderungen (z. B. Fragen nach Identität, Sinn, Leiden und Tod, Schuld und Scham, Versöhnung und Vergebung, Freiheit und Verantwortung, Hoffnung und Verzweiflung, Liebe und Freude);
2.
wertorientierte Überzeugungen und Haltungen (individuelle Priorisierung hinsichtlich Beziehung zu sich selbst, Familie, Freunden, Arbeit, dinglicher Natur, Kunst und Kultur, Ethik und Moral und zum Leben an sich);
3.
religiöse Überzeugungen und Fundamente (Glaube, Glaubensinhalte und Praktiken, die Beziehung zu Gott oder dem Endgültigen)“ [
16,
24].
Für das Adressieren spiritueller Bedürfnisse müssen diese erkannt werden. Hierfür sind grundsätzliche spirituelle Kompetenzen beim Gesundheitspersonal notwendig. Um diese zu erheben, einen Schulungsbedarf zu erfahren und mögliche Trainings zu evaluieren, haben Frick et al. den deutschsprachigen Spiritual Care Competence Questionnaire (SCCQ) entwickelt [
13]. Speziell Patient:innen in der Intensiv- und Notfallversorgung sowie ihre Zugehörigen erleben eine Ausnahmesituation, bei der sie mit akuten (Gesundheits‑)Krisen, Unsicherheit in Bezug auf die Zukunft und einer möglichen Lebenslimitierung konfrontiert sein können. Eine Notfall- und Intensivversorgung hat zunächst Stabilisierung und Lebensrettung zum Ziel, die aber nicht in allen Fällen erreicht werden kann. Außerdem ist nicht immer klar, inwiefern sich die Prognose ändert. Daher können sich in solch einer Situation Bedürfnisse entwickeln, die berücksichtigt werden sollten, um der Krise standhalten und Ressourcen finden zu können. Viele Patient:innen und Zugehörige nutzen in solchen Situationen Spiritualität und Religiosität als Copingstrategie [
20]. In verschiedenen Studien konnte gezeigt werden, dass das Eingehen auf spirituelle Bedürfnisse den Betroffenen Erleichterung verschaffen kann: Es kann die Lebensqualität verbessern, die Zufriedenheit mit der medizinischen Versorgung steigern und negative psychologische Folgen lindern oder vorbeugen [
19,
29]. Auch Gesundheitspersonal hat Spiritualität als relevanten Einflussfaktor erkannt. So wurde vom American College of Critical Care Medicine bereits 2007 eine Leitlinie zur spirituellen Begleitung von Intensivpatient:innen erarbeitet [
9]. Spirituelle und religiöse Bedürfnisse zu berücksichtigen, ist außerdem als Teil einer ganzheitlichen pflegerischen Versorgung schwerstkranker Patient:innen identifiziert [
3]. Als Hürden zur Erhebung einer spirituellen Anamnese im klinischen Alltag wurden Zeitmangel, ein Fokus auf eher medizinische Inhalte und Unwohlsein beim Ansprechen von Patient:innen mit unterschiedlichen religiösen Ansichten angegeben [
1].
In dieser Arbeit wurden die spirituellen Kompetenzen von ärztlichen und pflegerischen Notfall- und Intensivpersonal anhand des SCCQ erhoben. Unterschiede in den Professionen und Geschlechtern sowie Einflüsse auf spirituelle Kompetenzen wurden untersucht. Aus den Ergebnissen kann unter anderem der Bedarf an möglichen Schulungen identifiziert werden.
Studiendesign und Untersuchungsmethoden
Es erfolgte eine prospektive Fragebogenstudie nach positivem Ethikvotum der Ethikkommission der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (Studien-Nr.: 2023-2431). Die Prinzipien der Deklaration von Helsinki wurden befolgt. Eingeschlossen wurden Pflegefachkräfte und Ärzt:innen aus der Notfall- und Intensivversorgung. Das ärztliche Kollektiv wurde in den Kursen für Intensiv- und Notfallmedizin der Arbeitsgemeinschaft Intensivmedizin e. V. rekrutiert. Die Befragung der Pflegefachkräfte erfolgte im Rahmen der Fachweiterbildung für Intensiv- und Anästhesiepflege des Bildungszentrums des Universitätsklinikums Düsseldorf sowie beim Personal der Intensivstationen und der zentralen Notaufnahme des Universitätsklinikums Düsseldorf. Die Rekrutierung der Teilnehmer:innen erfolgte 2023 durch eine direkte Kontaktaufnahme über Gatekeeper im Sinne von Kursleitungen und via E‑Mail-Anfrage. Die Teilnahme war freiwillig und die Datenerhebung erfolgte digital mittels der Onlineplattform Unipark (Tivian XI GmbH, Köln, Deutschland). Zu Beginn der Fragebogenbeantwortung erfolgte die Aufklärung zur Studienteilnahme mit Verweisen auf das vorliegende Datenschutzkonzept und die jederzeit bestehende Möglichkeit zum Abbruch der Teilnahme. Die weitere Teilnahme an der Fragebogenbeantwortung wurde dann als informierte Einwilligung gewertet. Erfasst wurden neben soziodemografischen Angaben und Angaben zur Profession, zur Berufstätigkeit, eigenen Spiritualität und Gläubigkeit als individuelle Ausprägung von Religiosität die spirituellen Kompetenzen mittels SCCQ. Der von Frick et al. entwickelte SCCQ besteht aus 26 Fragen und definiert 7 Faktoren:
1.
Wahrnehmungskompetenz: spirituelle Bedürfnisse von Patient:innen und Zugehörigen wahrnehmen;
2.
Teamspirit: Umgang mit und Austausch über Spiritualität im Team;
3.
Dokumentationskompetenz: Kenntnis von Instrumenten zur Erfassung spiritueller Bedürfnisse, Fähigkeit zur nachvollziehbaren Dokumentation;
4.
Selbsterfahrung und proaktive Öffnung: Vertiefung eigener Spiritualität, Ansprechen und Raum schaffen für spirituelle Bedürfnisse der Patient:innen;
5.
Wissen über andere Religionen und deren Berücksichtigung;
6.
Gesprächsführungskompetenz: Fähigkeit, ein offenes Gespräch über existenzielle oder religiöse Themen zu führen;
7.
Proaktive Empowerment-Kompetenz: berücksichtigen und bestärken der Spiritualität der Patient:innen.
Die spirituellen Kompetenzen werden dabei wie in der Originalarbeit der Fragebogenentwicklung mittels 4‑stufiger Likert-Skala als Selbsteinschätzung von 1 (stimmt nicht), 2 (stimmt kaum), 3 (stimmt eher) bis 4 (stimmt genau) erfasst. Die Auswertung erfolgte mittels deskriptiver Statistik und Dependenzanalysen (Mann-Whitney-Test, Korrelation nach Spearman-Rho) mittels SPSS (Version 26.0, IBM Corp., Armonk, USA). Die spirituelle Kompetenz insgesamt (Gesamtscore) wurde als Mittelwert aus den 7 Dimensionen der spirituellen Kompetenzen errechnet. Die Daten werden als Mittelwert (MW) und Standardabweichung (SA) oder Häufigkeit und Prozent angegeben.
Diskussion
Die vorliegende Studie zeigt, dass das Gesundheitspersonal im Bereich der Notfall- und Intensivversorgung die eigenen spirituellen Kompetenzen insgesamt als eher niedrig einschätzt. Dabei wurden besonders die Kompetenzen im Bereich Dokumentation und Teamspirit schlecht bewertet. Zu beachten gilt, dass es sich in dieser Erhebung ausschließlich um Selbsteinschätzungen der befragten Personen handelt. In einer Erhebung beim Gesundheitspersonal in der Psychiatrie und Psychotherapie schätzte das Personal die eigenen Kompetenzen ebenfalls eher als gering ein [
14]. In diesem Kollektiv wurde die Dokumentationskompetenz am schlechtesten, die Gesprächsführungskompetenz am besten eingeschätzt. Anders als in unserem Kollektiv war hier die Gesprächsführungskompetenz unter Ärtz:innen signifikant höher als unter Pflegenden. Dabei ist zu beachten, dass teilnehmende Ärtz:innen in unserem Kollektiv mit im Median 3 Berufsjahren weniger Berufserfahrung aufwiesen als Pflegende mit im Median 8 Berufsjahren. Insgesamt war die Berufserfahrung in Jahren in unserem Kollektiv (MW = 5,4) deutlich niedriger als in der Erhebung beim Gesundheitspersonal in der Psychiatrie und Psychotherapie (MW = 19).
In der vorliegenden Erhebung zeigten sich Unterschiede in den spezifischen Kompetenzen zwischen Professionen und Geschlechtern. Bezogen auf den maximalen Punktwert war die angegebene spirituelle Kompetenz der Pflegefachkräfte 58 %, die der Ärzt:innen 57 %. Während bei Pflegefachkräften die Gesprächsführungskompetenz und das Wissen über andere Religion stärker vertreten waren, war es im ärztlichen Kollektiv die Dokumentationskompetenz. Frauen gaben höhere Wahrnehmungs- und Gesprächsführungskompetenzen an. Als Einflüsse ließen sich das jeweils angegebene Ausmaß an Gläubigkeit und Spiritualität besonders im Hinblick auf Selbsterfahrung und proaktives Öffnen ausmachen. Dieser Zusammenhang war in der Erhebung spiritueller Kompetenzen unter Gesundheitspersonal in Psychiatrie und Psychotherapie sogar noch deutlicher ausgeprägt [
14]. Die MW der 7 Kompetenzen lassen sich auch mit der Validierungskohorte des SCCQ mit 714 Teilnehmer:innen unterschiedlicher Professionen vergleichen. Hier wurde ebenfalls die Dokumentationskompetenz am schlechtesten, die Gesprächsführungskompetenz am besten bewertet. Die Zusammensetzung der Stichproben aller 3 Studien ist allerdings sehr unterschiedlich. Während in der Validierungskohorte 74 % Frauen und in der psychiatrischen bzw. psychotherapeutischen Erhebung 73 % Frauen waren, waren in unserer Studie nur rund 55 % weiblich. Auch unterschieden sich Alter, Professionen und Fachbereiche zwischen den Kohorten. Als Einfluss auf spirituelle Kompetenzen zeigte das Alter positive Korrelationen sowohl in der Validierungsstudie als auch in der Erhebung bei psychiatrischem und psychotherapeutischem Personal, die in der Validierungsstudie als individuelle Entwicklungsprozesse gewertet wurden [
13]. Diese Korrelation konnte in unserem Kollektiv nicht erhoben werden. Allerdings waren Befragte in unserem Kollektiv im Mittel der Altersstufe 30–39 Jahre zugeordnet und damit jünger als in der Validierungsstudie (MW = 41,5 Jahre) oder in der Erhebung beim psychiatrischen bzw. psychotherapeutischen Gesundheitspersonal (MW = 43,2 Jahre).
In Situationen kritischer Erkrankungen sind Zugehörige gefährdet, eine posttraumatische Belastungsreaktion zu entwickeln [
2]. In der Begleitung der Patient:innen und auch der Zugehörigen sind kommunikative Kompetenzen des Personals und ausreichende Gesprächsangebote unerlässlich [
21]. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Zugehörige bei unzureichend empfundener Kommunikation eine komplizierte Trauerreaktion nach Versterben der Patient:innen zeigen [
17]. Gelingende Kommunikation ermöglicht auch das Erheben spiritueller Bedürfnisse [
18]. Um die spirituellen Bedürfnisse zu adressieren, sind grundlegende spirituelle Kompetenzen erforderlich. Mittlerweile wird die Bedeutung von Spiritualität in der medizinischen Behandlung auf Intensivstationen und in Notaufnahmen zunehmend wahrgenommen [
11,
29]. Spiritual Care ist dabei nicht alleinig Aufgabe von Seelsorgenden, sondern ebenso in der Verantwortung des Gesundheitspersonals [
4]. Es gilt professionsübergreifend für Pflegende wie Ärzt:innen gleichermaßen, diese Anforderung wahrzunehmen und gleichzeitig die Notwendigkeit für die Verbesserung ihrer Kompetenzen zu erkennen [
29]. Mayr et al. wiesen auf die Kluft zwischen selbst eingeschätzter und tatsächlicher Kompetenz in spiritueller Anamnese und die Bedeutung von Fortbildung hin [
23]. In einer Befragung von Allgemeinmediziner:innen zeigte sich eine deutliche Diskrepanz zwischen Wunsch und gefühlter Kompetenz [
15]. Von Patient:innenseite wurde spirituelle Kompetenz als Ergänzung für die Arzt-Patienten-Beziehung ausdrücklich gewünscht [
5] und z. B. von der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie in einem Positionspapier für diese Behandlungskontexte gefordert [
27].
Um spirituelle Bedürfnisse von Patient:innen und Zugehörigen als Teil eines großen Aufgabenkomplexes einer multidimensionalen (End-of-life‑)Versorgung der Intensiv- und Notfallmedizin zu identifizieren, gibt es eine Reihe verschiedener Erfassungsinstrumente [
7,
22,
26,
28], die z. T. unterschiedliche Patientenkollektive adressieren. Der Spiritual Needs Questionnaire (SpNQ) ermöglicht dabei die Beurteilung spiritueller Bedürfnisse von religiösen und nichtreligiösen Patient:innen [
6]. Dies ist relevant, da Spiritual Care für Gesundheitspersonal vor dem Hintergrund sinkender konfessioneller Bindung der deutschen Bevölkerung zunehmend an Bedeutung gewinnt. In einer Erhebung der evangelischen Kirche aus dem Untersuchungszeitraum 2022 bezeichneten sich 43 % der befragten Bevölkerung als konfessionslos, 25 % als katholisch, 23 % als evangelisch und 5 % als nichtchristlich religiös. Dabei gaben 48,5 % an, dass Religion „beim Umgang mit schwierigen Situationen“ gar keine Bedeutung habe [
31]. In unserer Studie mit Gesundheitspersonal der Notfall- und Intensivversorgung gaben 28 % der Befragten an, keiner Religion zugehörig zu sein. Außerdem bezeichneten sich 53 % als nicht oder eher nicht gläubig, 57 % bezeichneten sich außerdem nicht als spirituell. Die Validierungsstudie des SCCQ hatte nur 9 % konfessionslose Befragte eingeschlossen [
13]. In der Befragung beim Gesundheitspersonal in der Psychiatrie und Psychotherapie zeigten sich im Hinblick auf fehlende Religionszugehörigkeit und Gläubigkeit (33 % bzw. ca. 50 %) vergleichbare Zahlen zu unserer Erhebung [
14]. In der Erfassung spiritueller Bedürfnisse spielen neben Religionszugehörigkeit auch kulturelle Unterschiede eine wichtige Rolle, da sie Einfluss auf die Betreuung am Lebensende haben können [
10].
Für erfolgreiche spirituelle Kompetenz ist neben einer thematischen Sensibilisierung auch eine entsprechende Schulung erforderlich, besonders in den wiederholt gering eingeschätzten Kompetenzen wie der Dokumentationskompetenz. Dies geschieht bereits in verschiedenen Schulungsprogrammen. Im Rahmen des SpECi-Projekts werden Effekte einer curricularen Weiterbildung auf die Qualität der spirituellen Begleitung alter und/oder schwerstkranker Menschen untersucht [
8]. Hier konnten präliminäre Ergebnisse zeigen, dass die Weiterbildung im Rahmen des SpECI-Projekts geeignet ist, Kompetenzen von Mitarbeitenden in der stationären Altenhilfe, Palliativstationen oder Hospizen zu steigern. In der BY.PASS-Studie konnten Patient:innen vor elektiven koronaren Bypassoperationen mit anschließenden Intensivaufenthalten nach persönlicher Präferenz eine psychologische oder spirituelle Intervention wählen. Die Endpunkte Krankenhausmorbidität und frühe Mortalität haben sich nicht zwischen den Interventionsgruppen und der Kontrollgruppe unterschieden, jedoch zeigte sich in beiden Interventionen eine Reduktion negativer Stimmung [
25]. Weitere Studien zum Einfluss spiritueller Kompetenzen des Gesundheitspersonals und von Spiritual Care in der Intensiv- und Notfallversorgung sind dringend nötig, um Schulungen und die dafür erforderlichen Ressourcen vor dem Hintergrund zunehmender finanzieller und personeller Knappheit im Gesundheitswesen zu ermöglichen.
Diese Arbeit weist verschiedene Limitationen auf: Insgesamt wurde lediglich die Selbsteinschätzung von Gesundheitspersonal gemessen. Unklar bleibt, welche Auswirkungen die selbst eingeschätzte SCC und die damit verbundene Spiritual Care auf Patient:innenebene hat. Darüber hinaus kann keine Aussage über tatsächlich vorliegende oder ggf. fehlende SCC gemacht werden. Hier sind weiterführende Studien nötig, um das Erleben von Patient:innen und Zugehörigen zu untersuchen. Auch fehlt eine Untersuchung über ein allgemeingültiges Verständnis z. B. der zentralen Begriffe „Spiritualiät“ und „Gläubigkeit“. Hierzu hätte eine qualitative Befragung erfolgen müssen.
Einhaltung ethischer Richtlinien
Alle beschriebenen Untersuchungen am Menschen oder an menschlichem Gewebe wurden mit Zustimmung der zuständigen Ethikkommission, im Einklang mit nationalem Recht sowie gemäß der Deklaration von Helsinki von 1975 (in der aktuellen, überarbeiteten Fassung) durchgeführt. Von allen beteiligten Patient/-innen liegt eine Einverständniserklärung vor.
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