07.03.2022 | Pankreatektomie | Leitthema
Mindestmengen aus der Sicht des universitären Versorgers
verfasst von:
PD Dr. med. Christian Krautz, MHBA, Robert Grützmann
Erschienen in:
Die Chirurgie
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Ausgabe 4/2022
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Zusammenfassung
Der Zusammenhang zwischen Durchführungshäufigkeit und Behandlungsqualität ist für bestimmte operative Eingriffe (z. B. Ösophagus- und Pankreasresektionen) wissenschaftlich ausreichend nachgewiesen. Internationale Erfahrungen zeigen, dass eine Zentralisierung der Patientenversorgung in diesen Bereichen zu einer Verbesserung der Ergebnisqualität führt. Mindestmengen können – sofern richtig durchgesetzt – Zentralisierungseffekte im Krankenhausmarkt induzieren. Die Überkapazitäten im deutschen Krankenhausmarkt und die teilweise schlechteren Ergebnisse im internationalen Vergleich (z. B. landesweite postoperative Krankenhaussterblichkeit nach Ösophagus- und Pankreasresektionen) rechtfertigen die aktuellen Änderungen der Mindestmengenregelung. Nichtdestotrotz müssen die noch offenen Fragen zu Mengen-Ergebnis-Beziehungen (z. B. additive Volumeneffekte assoziierter Organsysteme) durch wissenschaftliche Arbeiten beantwortet werden. Darüber hinaus muss die Sonderrolle der Universitätsmedizin im Gesundheitswesen auch eine besondere Beachtung in der Mindestmengenregelung finden, um den Stellenwert der Universitätskliniken in Wissenschaft, Lehre und Krankenversorgung nicht durch eine Mindestmengen-induzierte Selbstregulation des Krankenhausmarktes zu gefährden.