08.03.2013 | Im Blickpunkt
Patient gesteht Mord — Arzt muss schweigen
Auch gegenüber Kollegen gilt die Schweigepflicht
Erschienen in: Orthopädie & Rheuma | Ausgabe 1/2013
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Die ärztliche Schweigepflicht ist eine der tragenden Säulen des Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient. Das Vertrauensverhältnis ist dabei unabdingbare Voraussetzung für Diagnostik und Therapie. Der Patient muss die Sicherheit haben, mit dem Arzt uneingeschränkt sämtliche Probleme besprechen zu können — ohne befürchten zu müssen, dass Details aus seiner Privat- oder Intimsphäre an die Öffentlichkeit oder an Dritte gelangen und dies gegebenenfalls straf- oder zivilrechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Bei bestimmten Tatbeständen wird die Schweigepflicht jedoch gesetzlich eingeschränkt oder gar außer Kraft gesetzt.