Erschienen in:
15.08.2016 | Aktuelle Urteile
Patienten haben kein Recht auf Behandlung ohne eGK
verfasst von:
mwo
Erschienen in:
MMW - Fortschritte der Medizin
|
Ausgabe 14/2016
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Auszug
Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ist grundsätzlich rechtmäßig. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gewährt „kein Recht auf Verhinderung der Digitalisierung und Weiterleben in einer analogen Welt“, wie das das Landessozialgericht Baden-Württemberg bestimmte. Versicherte müssten die Karte daher ihrem Arzt vorlegen. Der Einzelne habe „kein Recht im Sinne einer absoluten, uneinschränkbaren Herrschaft über ‚seine‘ Daten“. …