Erschienen in:
11.10.2019 | Die Verbände informieren
INVESTIGATIVER JOURNALISMUS IM GESUNDHEITSWESEN
Patientenrecht geht vor Rechercheinteresse
verfasst von:
Bernhard Michatz
Erschienen in:
NeuroTransmitter
|
Ausgabe 10/2019
Einloggen, um Zugang zu erhalten
Auszug
Jeder Mitarbeiter in Einrichtungen des Gesundheitswesens ist verpflichtet, das Patienten- und Arztgeheimnis zu wahren sowie sensible Daten gemäß der Datenschutzgrundverordnung zu schützen. Dies gilt auch für Journalisten, die für ihre Recherchen verdeckt in einer Klinik oder Arztpraxis tätig werden, wie aus einem aktuellen Beschluss des 15. Zivilsenats des Oberlandesgerichts (OLG) Köln hervorgeht. Der Beschluss hat weitreichende Folgen für Patienten und Mitarbeiter in Gesundheitseinrichtungen. Die Entscheidung fiel im Zusammenhang mit verdeckten Recherchen einer Journalistin für das TV-Format „Team Wallraff“. In der im März 2019 ausgestrahlten Sendung wurden durch Undercover-Aufnahmen Missstände in psychiatrischen Kliniken in Deutschland aufgezeigt. …