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Erschienen in: Der Gynäkologe 12/2003

01.12.2003 | Medizinrecht

Patientenrechte in Deutschland

verfasst von:  

Erschienen in: Die Gynäkologie | Ausgabe 12/2003

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Auszug

Der Patient hat grundsätzlich das Recht, Arzt und Krankenhaus frei zu wählen und zu wechseln. Der Patient kann eine ärztliche Zweitmeinung einholen. Den begründeten Wunsch, einen weiteren Arzt hinzuzuziehen oder eine Zweitmeinung einzuholen, soll der Arzt nicht ablehnen. Die Behandlungsunterlagen sind dem mitbehandelnden Arzt zu übermitteln. Der Patient sollte sich vorher über eventuelle Kostenfolgen bei dem Arzt oder dem Kostenträger (z. B. gesetzliche Krankenkasse) informieren. …
Metadaten
Titel
Patientenrechte in Deutschland
verfasst von
 
Publikationsdatum
01.12.2003
Verlag
Springer-Verlag
Erschienen in
Die Gynäkologie / Ausgabe 12/2003
Print ISSN: 2731-7102
Elektronische ISSN: 2731-7110
DOI
https://doi.org/10.1007/s00129-003-1440-4

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