Betreuer müssen auch die Patientenverfügung psychisch erkrankter Menschen berücksichtigen, wenn sie sich darin gegen eine Zwangsbehandlung aussprechen, betont der Bundesgerichtshof.
06.05.2025 | Patientenverfügung | Nachrichten
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Betreuer müssen auch die Patientenverfügung psychisch erkrankter Menschen berücksichtigen, wenn sie sich darin gegen eine Zwangsbehandlung aussprechen, betont der Bundesgerichtshof.