Erschienen in:
07.06.2015 | AUS DER PRAXIS
PDE-5-Inhibitor geht bisweilen auf Kassenrezept
verfasst von:
Urban & Vogel
Erschienen in:
MMW - Fortschritte der Medizin
|
Ausgabe 11/2015
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Auszug
_ Tadalafil ist wie andere PDE-5-Inhibitoren ein Lifestyle-Medikament, das zur Behandlung der erektilen Dysfunktion (ED) bei erwachsenen Männern eingesetzt wird. Es ist deshalb nach den einschlägigen Bestimmungen der Arzneimittelrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) nicht zulasten der GKV verordnungsfähig. Dieser Ausschluss hat allerdings eine Ausnahme, da Tadalafil in der 5-mg-Stärke auch zur Behandlung des benignen Prostatasyndroms bei erwachsenen Männern zugelassen ist. Und gemäß Anlage III, Punkt 39 der Arzneimittelrichtlinie können Prostatamittel verordnet werden, „sofern ein Therapieversuch über 24 Wochen Dauer erfolglos geblieben ist. Nach erfolgreichem Therapieversuch ist eine längerfristige Verordnung zulässig.“ Tadalafil in der 5-mg-Dosierung ist beim benignen Prostatasyndrom also in allen Packungen ohne N-Kennzeichnung zulasten der GKV verordnungsfähig. …