Erschienen in:
19.04.2022 | Peeling | Leitthema
Phenol und Crotonöl – Rechtslage in Deutschland
verfasst von:
Rebecca Wolfson, Sandra Schwaning, Ludwig Gierstorfer jun.
Erschienen in:
Journal für Ästhetische Chirurgie
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Ausgabe 2/2022
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Zusammenfassung
Medizinische Peelings erfordern neben dem nötigen Fachwissen über die verwendeten Rezeptursubstanzen auch eine genaue Kenntnis der rechtlichen Bestimmungen bei deren Anwendung. Phenol und Crotonöl werden oftmals in Rezepturen als medizinische Peels verwendet, sind allerdings in Deutschland durch die Arzneimittelkommission als bedenklich eingestuft. Laut § 5 Abs. 1 Arzneimittelgesetz ist es verboten, bedenkliche Arzneimittel in den Verkehr zu bringen oder am Menschen anzuwenden. Allerdings gibt es bei Phenol explizit erwähnte Ausnahmen von dieser Bewertung: Spezialanwendungen, bei denen Phenol jeweils nur 1‑mal bzw. in geringer Menge angewandt wird, z. B. Sklerosierung, Peeling und Nagelextraktion. Neuere Einstufungen bzw. Bewertungen in Bezug auf die Anwendung in Rezepturarzneimittel sind bei Phenol und Crotonöl nicht bekannt und auch nicht zu erwarten. Unstrittig ist, dass es sich bei der Behandlung mit Phenol und Crotonöl um eine Therapie an einem gesunden Menschen handelt, die immer auf einer Beurteilung des Einzelfalls erfolgen muss. Aktuell ist die rechtliche Lage zur Anwendung der Substanzen Phenol und Crotonöl in medizinischen Peels z. T. unübersichtlich. Es gibt keine eindeutige und verbindliche Stellungnahme einer zuständigen Stelle und damit auch keine Rechtssicherheit für Apotheken. Heilberufler sind angehalten, evidenzbasiert und in eigener Verantwortung zu handeln. Hier besteht evtl. die Möglichkeit, durch Anfragen an das BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) neue Studien und Datensammlungen anzuregen, da eine Auseinandersetzung mit diesen Themen vermutlich hauptsächlich über Bedarf bzw. eine gesteigerte Nachfrage gesteuert wird. An dieser Stelle wären also v. a. Anwender, in diesem Fall die interessierte Ärzteschaft, in der Pflicht zu sehen.