Zum Inhalt

Phenol und Crotonöl – Rechtslage in Deutschland

Erschienen in:

Zusammenfassung

Medizinische Peelings erfordern neben dem nötigen Fachwissen über die verwendeten Rezeptursubstanzen auch eine genaue Kenntnis der rechtlichen Bestimmungen bei deren Anwendung. Phenol und Crotonöl werden oftmals in Rezepturen als medizinische Peels verwendet, sind allerdings in Deutschland durch die Arzneimittelkommission als bedenklich eingestuft. Laut § 5 Abs. 1 Arzneimittelgesetz ist es verboten, bedenkliche Arzneimittel in den Verkehr zu bringen oder am Menschen anzuwenden. Allerdings gibt es bei Phenol explizit erwähnte Ausnahmen von dieser Bewertung: Spezialanwendungen, bei denen Phenol jeweils nur 1‑mal bzw. in geringer Menge angewandt wird, z. B. Sklerosierung, Peeling und Nagelextraktion. Neuere Einstufungen bzw. Bewertungen in Bezug auf die Anwendung in Rezepturarzneimittel sind bei Phenol und Crotonöl nicht bekannt und auch nicht zu erwarten. Unstrittig ist, dass es sich bei der Behandlung mit Phenol und Crotonöl um eine Therapie an einem gesunden Menschen handelt, die immer auf einer Beurteilung des Einzelfalls erfolgen muss. Aktuell ist die rechtliche Lage zur Anwendung der Substanzen Phenol und Crotonöl in medizinischen Peels z. T. unübersichtlich. Es gibt keine eindeutige und verbindliche Stellungnahme einer zuständigen Stelle und damit auch keine Rechtssicherheit für Apotheken. Heilberufler sind angehalten, evidenzbasiert und in eigener Verantwortung zu handeln. Hier besteht evtl. die Möglichkeit, durch Anfragen an das BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) neue Studien und Datensammlungen anzuregen, da eine Auseinandersetzung mit diesen Themen vermutlich hauptsächlich über Bedarf bzw. eine gesteigerte Nachfrage gesteuert wird. An dieser Stelle wären also v. a. Anwender, in diesem Fall die interessierte Ärzteschaft, in der Pflicht zu sehen.
Titel
Phenol und Crotonöl – Rechtslage in Deutschland
Verfasst von
Rebecca Wolfson
Sandra Schwaning
Ludwig Gierstorfer jun.
Publikationsdatum
19.04.2022
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
Journal für Ästhetische Chirurgie / Ausgabe 2/2022
Print ISSN: 1867-4305
Elektronische ISSN: 1867-4313
DOI
https://doi.org/10.1007/s12631-022-00290-4

Neu im Fachgebiet Chirurgie

Video

S2e-Leitlinie Hallux valgus

Mehr als eine Million Menschen in Deutschland leiden unter Hallux valgus – eine Fehlstellung des Großzehs, die je nach Schweregrad und Symptomen behandelt wird. Welche neuen Empfehlungen die aktualisierte S2e-Leitlinie bietet, erklärt der Orthopäde Prof. Sebastian Baumbach im MedTalk Leitlinie KOMPAKT der Zeitschrift Orthopädie und Unfallchirurgie.

MedTalk Leitlinie KOMPAKT

Krankenkassen erklären sich bereit, therapeutische Wundprodukte weiterhin zu erstatten

  • 05.12.2025
  • EBM
  • Nachrichten

Aktuell gesteigertes Regressrisiko bei der Verordnung therapeutischer Wundauflagen? Vielerorts signalisieren Kassen und KVen schon Entwarnung.

Hyperparathyreoidismus: Operation kann vor Diabetes schützen

Ein chirurgischer Eingriff kann für Patienten mit primärem Hyperparathyreoidismus gegenüber dem konservativen Management metabolisch von Vorteil sein. Denn wie eine Studie zeigt, senkt die Operation das Diabetesrisiko.

Perioperative Ernährungstherapie oft nicht leitliniengerecht

Beim Ernährungsmanagement vor und nach einer Krebs-Op. im Gastrointestinaltrakt klafft offenbar eine große Lücke zwischen Leitlinienempfehlungen und klinischer Praxis. Darauf deuten die Ergebnisse einer Umfrage in 263 deutschen Zentren hin.

Update Chirurgie

Bestellen Sie unseren Fach-Newsletter und bleiben Sie gut informiert.

Bildnachweise
Operation an der Hand/© karegg / stock.adobe.com (Symbolbild mit Fotomodellen), Versorgung einer infizierten Wunde bei diabetischem Fuß/© kirov1969 / Stock.adobe.com (Symbolbild mit Fotomodellen), Narbe an Hals einer Frau nach Operation/© SusaZoom / stock.adobe.com (Symbolbild mit Fotomodell), Person isst eine Krankenhaus-Mahlzeit/© gballgiggs / Stock.adobe.com (Symbolbild mit Fotomodell)