Enfortumab Vedotin und Pembrolizumab
Nebenwirkungsmanagement der Erstlinienkombination beim fortgeschrittenen oder metastasierten Urothelkarzinom
- 10.07.2025
- Pembrolizumab
- CME-Kurs
- CME-Punkte
- 3
- Für
- Ärzte
- Zertifizierende Institution
- Ärztekammer Nordrhein
- Zertifiziert bis
- 10.07.2026
- Anzahl Versuche
- 2
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Das Ziel dieser Arbeit besteht darin, Behandler für die unter der Kombinationstherapie mit Enfortumab Vedotin und Pembrolizumab auftretenden Nebenwirkungen zu sensibilisieren. Dabei wird die differenzialdiagnostische Zuordnung der Nebenwirkungen zu den jeweiligen Therapeutika erörtert, und es werden Überschneidungen zwischen den Nebenwirkungsprofilen der beiden Substanzen identifiziert und Strategien für ein effektives Management dieser Nebenwirkungen dargestellt. Die Empfehlungen basieren auf den aktuell gültigen Fachinformationen beider Medikamente, auf den Ergebnissen zulassungsrelevanter Studien und den Leitlinien anerkannter Fachorganisationen sowie auf der klinischen Erfahrung der Autoren.
Nach der Lektüre dieses Beitrags kennen Sie …
- die Indikation, die Wirkweise und das Applikationsschema von Enfortumab Vedotin (EV) und Pembrolizumab (Pem).
- die häufigsten Nebenwirkungen (NW) von EV und Pem und können diese der auslösenden Substanz zuschreiben.
- Indikationen zu Therapieunterbrechung, -abbruch und -dosisreduktion von EV und Pem.
- Optionen zum Management häufiger NW von EV und Pem in Abhängigkeit von deren Schweregrad inkl. Supportivmaßnahmen.
- Maßnahmen zur Prophylaxe von NW von EV und Pem.
Diese Fortbildungseinheit mit 3 Punkten (Kategorie D) wurde von der Ärztekammer Nordrhein für das „Fortbildungszertifikat der Ärztekammer“ gemäß §5 Fortbildungsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte vom 23.11.2013 anerkannt und ist damit auch für andere Ärztekammern anerkennungsfähig. Anerkennung in Österreich: Für das Diplom-Fortbildungs-Programm (DFP) werden die von deutschen Landesärztekammern anerkannten Fortbildungspunkte aufgrund der Gleichwertigkeit im gleichen Umfang als DFP-Punkte anerkannt [§ 14, Abschnitt 1, Verordnung über ärztliche Fortbildung, Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) 2013].