08.01.2018 | Übersichten | Sonderheft 3/2018
Persönliche Leistungserbringung durch den D‑Arzt
Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
- Zeitschrift:
-
Trauma und Berufskrankheit
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Sonderheft 3/2018
- Autor:
- O. Ernst
Zusammenfassung
Das Durchgangsarztverfahren der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (DGUV) weist im Vergleich zur kassenärztlichen Versorgung einige Besonderheiten auf. Hierzu zählen beispielweise die Vorstellungspflichten beim Durchgangsarzt, die von Ärzten und Unternehmern zu beachten sind. Weiterhin muss eine D‑Arzt-Praxis eine unfallärztliche Bereitschaft von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr durch den D‑Arzt gewährleisten. Bestimmte ärztliche Leistungen im Durchgangsarztverfahren dürfen nur vom D‑Arzt selbst oder dessen anerkanntem ständigem Vertreter „höchstpersönlich“ erbracht werden. Weitere Informationen zu dieser gesamten Thematik enthalten die „Auslegungshinweise“ der DGUV, die von allen D‑Ärzten zu beachten sind.
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- Titel
-
Persönliche Leistungserbringung durch den D‑Arzt
Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
- Autor:
-
O. Ernst
- Publikationsdatum
- 08.01.2018
- DOI
-
https://doi.org/10.1007/s10039-017-0347-6
- Verlag
-
Springer Medizin
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