Der Weg zu Routinedaten aus 16 Notaufnahmen für die sektorenübergreifende Versorgungsforschung
Erfahrungen, Herausforderungen und Lösungsansätze aus der Extraktion pseudonymer Daten für das Projekt INDEED
- Open Access
- 28.10.2021
- Pflege
- Originalien
Zusammenfassung
Hintergrund und Fragestellung
Methodik
Rekrutierung der Kooperationskliniken und Einschlusskriterien
Ethik- und Datenschutzaspekte für die Ausleitung von Personenpseudonymen
Auswahl der zu extrahierenden Daten
Vorbereitungen zur Datenextraktion
Ergebnisse
Vorbereitung der Kooperation mit den Notaufnahmen bis Datenausleitung
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4 Mal: Elektronische Dokumentation in der Notaufnahme für 2016 nicht ausreichend
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4 Mal: Personelle Umstrukturierungen im Projektzeitraum
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3 Mal: Fehlende personelle Ressourcen, insbesondere bei der Klinik-IT
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2 Mal: Negative Einschätzung des Vorhabens durch den betrieblichen Datenschutzbeauftragten der Klinik
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2 Mal: Angebotene Aufwandsentschädigung in Höhe von 10.000 € von Klinik als zu gering empfunden
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1 Mal: Unvereinbarkeit der Herausgabe von pseudonymisierten Krankenhausdaten mit Landesgesetzgebung (Bayern) trotz konstruktiver Bearbeitung durch die zuständige Landesbeauftragte für Datenschutz
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1 Mal: Grundsätzliche Ablehnung durch die Geschäftsführung
Finale Variablenliste
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Reduktion der Laborparameter von 36 auf die sechs relevantesten Werte, welche Rückschlüsse auf die Erkrankungsschwere zulassen bzw. Bestandteil klinischer Scores sind.
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Abfrage der Glascow-Coma-Scale nur als Summenscore ohne die drei Einzelkategorien.
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Die Abfrage nach dem Vorliegen eines Einweisungsscheines wurde gestrichen, da die elektronische Verfügbarkeit als unzureichend bewertet wurde.
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Diagnostische Maßnahmen im Notaufnahmekontext wurden aufgrund der unterschiedlichen Dokumentationsroutinen auf ausgewählte bildgebende Verfahren (Röntgen, Sonographie, Computertomographie, Magnetresonanztomographie), Urinuntersuchung und Elektrokardiogramm beschränkt.
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Reduktion auf sieben Zeitstempel (d. h. Datum und Uhrzeit), insbesondere Verzicht der Zeitstempel bei den diagnostischen Prozeduren (s. voriger Punkt).
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Klinische Notaufnahmediagnosen liegen nicht immer vor, da in Notaufnahmen keine direkte Pflicht zur Erhebung von kodierten Diagnosen besteht. Als Surrogat wurden daher für stationäre Fälle die Aufnahmediagnosen nach §301 Sozialgesetzbuch (SGB) V und für ambulante Fälle die Abrechnungsdiagnose(n) nach §295 SGB V ergänzt [12].
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Der Name der Krankenkasse (Freitext) wurde zur Validierung um das Institutskennzeichen ergänzt.
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Ebenfalls ergänzt wurde die pseudonymisierte Betriebsstättennummer (BSNR) der Notaufnahme gemäß kassenärztlicher Abrechnung [14], damit eine Zuordnung des Leistungserbringers über die BSNR in den KV-Daten möglich ist.
Übermittelte Daten
Kooperation mit den Notaufnahmen
Diskussion
Datenschutz
Entwicklung der Variablenliste
Ressourcen
Datenherkunft und -struktur
Ausblick
Fazit für die Praxis
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Die Einführung einer einheitlichen administrativen Dokumentation für alle Notaufnahmebehandlungen sollte angestrebt werden, unabhängig von Kostenträger und Abrechnungsmodus.
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Für medizinische Daten könnte ein obligatorisch zu erhebender einheitlicher Kerndatensatz zielführend sein.
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Die Datenausleitung sollte auf wenige, klar definierbare und vergleichbar dokumentierte Daten beschränkt werden, die in möglichst allen Kliniken vorhanden sind. Vorhandene Datensatzbeschreibungen sind zu übernehmen.
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Datenausleitungen in mehreren Tabellen erfordern eine eindeutige Zuordnung der enthaltenen Informationen zu den Fällen.
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Personelle und zeitliche Ressourcen sollten großzügig geplant werden.
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Es sollte gut abgewogen werden, an welcher Stelle der Aufwand für die Optimierung der Datenqualität am sinnvollsten erscheint.
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Ein stetiger interprofessioneller Austausch zwischen den koordinierenden Wissenschaftlern und den Kooperationspartnern ist auf allen Ebenen und von Projektbeginn an unerlässlich.