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Advance Care Planning – gesundheitliche Versorgungsplanung in der Onkologie

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Zusammenfassung

Die in vielen Fällen aufgrund mangelnder medizinischer Beratung geringe Aussagekraft und Gültigkeit von Patientenverfügungen (PV) hat dazu geführt, dass in kritischen Behandlungssituationen der Selbstbestimmung des nicht einwilligungsfähigen Patienten oft in unbefriedigender Weise Beachtung geschenkt wird. Um die Schwierigkeiten, die mit der Interpretation von PV entstehen, zu überwinden, wurde seit den 1990er-Jahren mit Advance Care Planning (ACP) eine neue Herangehensweise als Ergänzung der partizipativen Entscheidungsfindung entwickelt, die im 2015 verabschiedeten Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) als „gesundheitliche Versorgungsplanung“ gesetzlich benannt und verankert wurde. Durch einen strukturierten Gesprächsprozess sollen Präferenzen für künftige medizinische Behandlungsziele bzw. das Vorgehen im Falle der Nichteinwilligungsfähigkeit antizipativ zum Ausdruck gebracht werden, um damit präferenzorientierte Entscheidungen im Sinne von „respecting choices“ zu ermöglichen, wenn Patienten in Krisensituationen nicht mehr selbst entscheiden können. Da in der Betreuung von Patienten mit onkologischen Erkrankungen die partizipative Entscheidungsfindung und Orientierung an Werten und Wünschen einen hohen Stellenwert besitzen, aber die Unsicherheit zum Vorgehen in und im Umgang mit Krisensituationen oft groß ist, sollte der Themenkomplex einer vorausschauenden Versorgungsplanung im Sinne von ACP bei der Diagnose einer Krebserkrankung besonders bei älteren Patienten und bei Komorbidität frühzeitig berücksichtigt werden.
Titel
Advance Care Planning – gesundheitliche Versorgungsplanung in der Onkologie
Verfasst von
Prof. Dr. H. C. Müller-Busch
Publikationsdatum
07.10.2019
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
best practice onkologie / Ausgabe 11/2019
Print ISSN: 0946-4565
Elektronische ISSN: 1862-8559
DOI
https://doi.org/10.1007/s11654-019-00174-7
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Ältere Dame hält Tabletten und Packungsbeilage in den Händen/© Vladimir Vladimirov / Getty Images / iStock (Symbolbild mit Fotomodell)