Erschienen in:
15.01.2020 | Pflege | Übersichten
Rechtliche Rahmenbedingungen in der Versorgung von Patienten mit „terminaler Dehydration“ in Deutschland
verfasst von:
Dr. med. U. Suchner, M. Sc. in Palliative Care, Dipl. oec. troph C. Reudelsterz, Dr. med. A. Hill, PD Dr. med. C. Stoppe, Dr. med. C. Gog, M.Sc. in Palliative Care
Erschienen in:
Medizinische Klinik - Intensivmedizin und Notfallmedizin
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Ausgabe 2/2021
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Zusammenfassung
Hintergrund
Der rechtliche Bezugsrahmen zur Durchführung einer Flüssigkeitstherapie in der palliativmedizinischen Versorgung am Lebensende kann auf verschiedenen Kontinenten und sogar in benachbarten Ländern sehr unterschiedlich sein.
Fragestellung
Welche rechtlichen Implikationen müssen in Deutschland im Umgang mit der „terminalen“ Dehydration beachtet werden?
Material und Methoden
Es wurden relevante Publikationen in englischer und deutscher Sprache identifiziert. Insbesondere wurden die in Deutschland gültigen Empfehlungen herangezogen und mit den Vorgehensweisen in England und Kanada verglichen.
Ergebnisse
Unsere rechtlichen Erwägungen entsprechen den Empfehlungen der Bundesärztekammer. Als zentrale Bestandteile sind die Patientenautonomie, die bestmögliche Symptomkontrolle und die ständige therapeutische Nutzen-Risiko-Abschätzung zu nennen. Die Dehydration ist danach auch weiterhin als „Symptom“ zu betrachten, das zu „kontrollieren“ ist, solange dieses mit therapeutischen Mitteln beherrscht werden kann und solange der Patient diesem Vorgehen nicht ablehnend gegenübersteht. Bleibt die Dehydration aber therapeutisch refraktär, ist es gerechtfertigt, die klinisch assistierte („Clinically assisted hydration“, CAH) entweder nicht zu initiieren oder die laufende Therapie zu stoppen. Diesem Vorgehen steht das in Kanada praktizierte „shared decision-making model“ diametral gegenüber, bei dem eine paternalistische Entscheidungsfindung möglich ist, sofern die Patienten oder Angehörigen schlecht informiert und unvorbereitet erscheinen, um nach Expertenmeinung „richtig“ zu entscheiden.
Schlussfolgerungen
Eine nichtrefraktäre Dehydration am Lebensende darf nach deutschem Recht nicht untherapiert bleiben und darf nicht als Option zur Verkürzung des Sterbeprozesses genutzt werden, wenn die Entstehung einer Dehydration nicht dem Patientenwillen entspricht oder dieser Wille nicht ermittelbar ist.