Erschienen in:
09.10.2015 | Die Verbände informieren_Gesundheitspolitische Nachrichten
ÄRZTLICHER BEREITSCHAFTSDIENST
Pflicht für jeden Vertragsarzt
verfasst von:
gc
Erschienen in:
NeuroTransmitter
|
Ausgabe 10/2015
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Auszug
Zur Teilnahme am sogenannten organisierten vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst („Notdienst“) ist jeder Vertragsarzt grundsätzlich verpflichtet. Dies gilt jedoch selbstverständlich nicht für den Rettungsdienst oder „Blaulichtdienst“. In einzelnen sehr wenigen KVen waren seit vielen Jahren Kollegen aus manchen Fachgruppen mit wenig patientenbezogenen oder kaum akutmedizinischen Tätigkeiten prinzipiell vom Bereitschaftsdienst befreit. Dies waren beispielsweise Radiologen, Nuklearmediziner, Laborärzte, ärztliche Psychotherapeuten oder auch Psychiater. Wer jedoch teilnehmen wollte, durfte dies. …