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2015 | OriginalPaper | Buchkapitel

1. Phytotherapie – Qualität und Verordnung

verfasst von : Dr. M. Wiesenauer

Erschienen in: PhytoPraxis

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

Zusammenfassung

Pflanzliche Arzneimittel enthalten als wirksame Bestandteile ausschließlich pflanzliche Extrakte mit Stoffen oder Stoffgruppen, deren substanzieller Beitrag zur therapeutischen Wirkung bekannt ist. Insofern lassen sich relevante Qualitätskriterien für Phytopharmaka zusammenfassend formulieren: konstante Anbaubedingungen zur Erhaltung der Qualität, eigene Richtlinie »Good Agricultural Practices«; Herstellungsverfahren und Extraktionsmittel mit Spezifikation der Extraktqualität und Standardisierung des Extrakts als Voraussetzung; galenische Form des standardisierten Extrakts als Tablette, Dragee, Kapsel oder Lösung; experimentelle und klinische Daten zu Unbedenklichkeit und Wirksamkeit von präparatespezifischen Extrakten mit rational nachvollziehbaren Indikationsangaben. Die auf dieser Basis zugelassenen pflanzlichen Arzneimittel sind bis auf wenige Ausnahmen für Kinder bis zum 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum 18. Lebensjahr zu Lasten der GKV verschreibungsfähig; bei Erwachsenen ist eine Verordnung auf »grünem Rezept« (Selbstzahler) sowie auf Privatrezept (PKV) möglich.
Metadaten
Titel
Phytotherapie – Qualität und Verordnung
verfasst von
Dr. M. Wiesenauer
Copyright-Jahr
2015
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-662-45517-3_1