Erschienen in:
09.12.2015 | Panorama
Sonderfälle in der Abrechnung
PKV-Basistarif: Arzt darf Patienten ablehnen
verfasst von:
Dr. Dr. Peter Schlüter
Erschienen in:
HNO Nachrichten
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Ausgabe 6/2015
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Auszug
_ Bei Einführung des Basistarifs für Privatversicherte hat der Gesetzgeber den darin Versicherten auferlegt, Ärzte vor Behandlungsbeginn zu informieren, dass sie in diesem Tarif versichert sind. Wird das versäumt, hat der Versicherte, der eine korrekte Rechnung nach den üblichen Sätzen der GOÄ (Paragraf 5 GOÄ) erhalten hat, keinen Anspruch auf Rechnungskorrektur. Er muss dann den vollen in Rechnung gestellten Betrag zahlen. …