Zusammenfassung
Die ambulant erworbene Pneumonie stellt nicht selten ein terminales Ereignis einer schwergradigen Komorbidität mit infauster Prognose dar. Bei diesen Patienten erscheint eine kurative Therapie nicht indiziert, vielmehr ein Wechsel des Therapieziels zur palliativen Behandlung. Die Entscheidung über einen solchen Wechsel erscheint bei Patienten mit der akuten Erkrankung einer Pneumonie erschwert.
Grundlage für eine solche Entscheidung ist zunächst die sorgfältige Erfassung des aktuellen Schweregrads der Pneumonie und somit ihrer Kurzzeit- und Langzeitprognose sowie der Prognose der Komorbidität. Der funktionelle Status hat dabei eine überragende Bedeutung. Der informierte Wille des Patienten (von ihm selbst geäußert, in einer Patientenverfügung festgelegt oder durch einen Betreuer vertreten) ist für die Entscheidungsfindung grundlegend. Diese Entscheidung muss keineswegs am ersten Tag, sondern kann auch im kurzfristigen Verlauf erfolgen.
Somit ist die Entscheidungsfindung ein Prozess, in den Ärzte (und Pflege) sowie Patienten gleichermaßen eingebunden sind. Sie kann auf den Verzicht auf eine Therapieeskalation auf definierter Stufe oder auch auf einen Abbruch der kurativen Therapie zielen. Jede getroffene Entscheidung, die eine Limitierung der Therapieziele einschließt, sollte in der Krankenakte dokumentiert werden. Die Grundregeln der palliativen Therapie einschließlich der finalen Analgosedierung haben auch bei Patienten mit ambulant erworbener Pneumonie Geltung.