Erschienen in:
01.03.2012 | In der Diskussion
Präimplantationsdiagnostik
Ungelöste Fragen angesichts des neuen Gesetzes
verfasst von:
Prof. Dr. H. Kreß
Erschienen in:
Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz
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Ausgabe 3/2012
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Auszug
Am 7.7.2011 hat der Deutsche Bundestag das Präimplantationsdiagnostikgesetz (PräimpG) beschlossen [
1,
2]. Hiermit übernahm das Parlament die Öffnung und Liberalisierung, die die Bundesärztekammer zuvor in ihrem „Memorandum zur Präimplantationsdiagnostik“ vom 18.2.2011 vorgeschlagen hatte [
3]. Die Präimplantationsdiagnostik (PID) kommt Paaren zugute, die sich ein Kind wünschen, obwohl bei der Frau und/oder dem Mann gravierende genetische Belastungen vorhanden sind. Eventuell ist ein anderes Kind bereits krank oder gestorben; oder die Frau hat in der Vergangenheit eine Fehlgeburt erlitten, oder eine frühere Schwangerschaft wurde abgebrochen, nachdem während dieser Schwangerschaft durch pränatale Diagnostik (PND) beim Kind eine schwere Krankheit erkannt worden war. Seit zwei Jahrzehnten ist es möglich, mithilfe einer PID schon frühzeitig, nämlich vor der eigentlichen Schwangerschaft, festzustellen, ob ein Embryo unter der schweren Krankheit leidet, die sich in der betreffenden Familie erblich bedingt wiederholen kann. Die PID erfolgt an Frühembryonen, die drei bis fünf Tage alt sind und sich noch außerhalb des Mutterleibes befinden. …