Erschienen in:
01.01.2012 | Leitthema
Präimplantationsdiagnostik
Indikation und erste Erfahrungen
verfasst von:
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. K. Diedrich, G. Griesinger, S. Al-Hasani, B. Schöpper, G. Fondel, Y. Hellenbroich, G. Gillessen-Kaesbach
Erschienen in:
Die Gynäkologie
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Ausgabe 1/2012
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Zusammenfassung
Schwere und unheilbare genetische Erkrankungen stellen eine große Belastung für die betroffenen Paare dar. Bei der Anlage zu schweren genetischen Erkrankungen ist für die Betroffenen abzuwägen, eine Schwangerschaft einzugehen mit dem Risiko, ein genetisch schwer geschädigtes Kind zu bekommen (u. U. erneut) oder die Erkrankung des Kindes zu erkennen und die „Schwangerschaft auf Probe“ zu beenden. Nach langjährigen, teilweise kontroversen Diskussionen ist jetzt endlich im Bundestag eine Entscheidung gefallen: Die Präimplantationsdiagnostik (PID) an Embryonen soll künftig unter strengen Voraussetzungen zulässig sein. Darüber hat der Bundestag am 07.07.2011 nach einer langen Debatte abgestimmt. Für eine eingeschränkte Zulassung der PID haben sich 326 Abgeordnete ausgesprochen, 260 dagegen. Die PID ist für Paare mit einer Belastung für eine schwere genetische Erkrankung eine Alternative zur pränatalen Diagnostik. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs zur Zulässigkeit der PID, bei strenger Indikationsstellung, wurde in der Universitätsfrauenklinik Lübeck mit der Anwendung begonnen. Erreicht wurde eine Schwangerschaft nach PID bei Veranlagung für das Desbuquois-Syndrom, eine monogenetisch vererbte Skelettanomalie, bei der sich Herz und Lunge nicht entwickeln können und die Kinder meist intrauterin oder früh postnatal sterben.