Erschienen in:
11.06.2018 | Mehrlingsschwangerschaft | Leitthema
Reproduktionsmedizin in Deutschland – vom Embryonenschutzgesetz bis zur Präimplantationsdiagnostik
verfasst von:
em. Prof. Dr. med. Dr. h.c. mult. Klaus Diedrich, Safaa Al-Hasani, Thomas Strowitzki
Erschienen in:
Die Gynäkologie
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Ausgabe 9/2018
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Zusammenfassung
Die Reproduktionsmedizin hat seit ihren Anfängen enorme Fortschritte gemacht. Dazu zählen die Entwicklung neuer Stimulationsprotokolle, insbesondere die Einführung der Antagonistenprotokolle, die Präimplantationsdiagnostik (PID), die intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI), die In-vitro-Maturation (IVM) und letztlich die verbesserte Beobachtung der embryonalen Entwicklung durch Blastozystenkultur in Verbindung mit „time lapse imaging“ (TLI). Seit 1991 gibt es in Deutschland ein restriktives Embryonenschutzgesetz (ESchG), das den aktuellen Entwicklungen der Reproduktionsmedizin und der Familienplanung in Deutschland nicht Rechnung trägt und die Einführung neuer Techniken der assistierten Reproduktion erschwert hat: So wurde etwa die PID erst 2013 und nur für enge Fragestellungen erlaubt, die Eizellspende ist in Deutschland verboten und die Mehrlingsrate ist u. a. wegen der eingeschränkten Möglichkeiten des „single embryo transfer“ (SET) auf einem im internationalen Vergleich hohen Niveau. Nicht zuletzt durch die Leopoldina wird deshalb eine Novellierung der rechtlichen Grundlagen durch ein neues Fortpflanzungsmedizingesetz gefordert.