05.11.2025 | Prämedikation | CME-Kurs
Aufklärung und Dokumentation in der Anästhesiologie
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Die Prämedikation ist ein essenzieller Bestandteil der anästhesiologischen Tätigkeit. Einerseits sollen Patientinnen und Patienten optimal auf die anstehenden Eingriffe vorbereitet werden. Falls erforderlich müssen weitere Voruntersuchungen im Rahmen der Prämedikation veranlasst werden. Andererseits gilt es, über die Risiken der bevorstehenden Anästhesieverfahren juristisch korrekt aufzuklären und entsprechend zu dokumentieren. Mängel bei Aufklärung und Dokumentation können juristische Konsequenzen nach sich ziehen. Der vorliegende Beitrag erklärt die rechtlichen Grundlage der Prämedikation und bietet eine Orientierungshilfe, über welche Risiken bei welchen Anästhesieverfahren zwingend aufgeklärt werden muss.
Nach der Lektüre dieses Beitrags
- kennen Sie die rechtlichen Grundlagen der ärztlichen Aufklärung.
- kennen Sie die Problemkreise zum Themenbereich Aufklärung.
- wissen Sie, worauf es bei der Dokumentation der Aufklärung ankommt.
- wissen Sie, wie Sie bei nichteinwilligungsfähigen Patienten und Patientinnen verfahren sollten.
Diese Fortbildungseinheit mit 3 Punkten (Kategorie D) wurde von der Ärztekammer Nordrhein für das „Fortbildungszertifikat der Ärztekammer“ gemäß §5 Fortbildungsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte vom 23.11.2013 anerkannt und ist damit auch für andere Ärztekammern anerkennungsfähig. Anerkennung in Österreich und Schweiz: Für das Diplom-Fortbildungs-Programm (DFP) werden die von deutschen Landesärztekammern anerkannten Fortbildungspunkte aufgrund der Gleichwertigkeit im gleichen Umfang als DFP-Punkte anerkannt (§ 14, Abschnitt 1, Verordnung über ärztliche Fortbildung, Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) 2013). Die Schweizerische Gesellschaft für Anästhesiologie und Reanimation vergibt 1 Credit für die Zertifizierte Fortbildung in „Die Anästhesiologie“.