Seit Juli 2018 haben alle gesetzlich versicherten Menschen mit Pflegegrad oder Eingliederungshilfe Anspruch auf zusätzliche Präventionsleistungen: Entfernung von Zahnstein, Mundgesundheitsstatus, individueller Plan und Aufklärung. Die Kosten für diese Leistungen werden einmal je Kalenderhalbjahr von den Kranken- kassen übernommen. Aber worauf kommt es dabei an? Dieser Artikel zeigt auf, wie die Umsetzung in der Praxis und beim Patienten zu Hause gelingt.
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