_ Ärzte sollten sicherheitshalber ein Auge darauf haben, ob Mitglieder des Praxisteams den ihnen jeweils zustehenden Urlaub auch tatsächlich nehmen. Denn nach Überzeugung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Berlin-Brandenburg haben Arbeitnehmer für nicht gewährte Urlaubstage auch dann Anspruch auf Schadenersatz, wenn sie den Urlaub nie beantragt haben (Az.: 21 Sa 221/14). Das LAG stellt sich mit diesem Urteil gegen die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. …
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