Um die Zahnarztpraxen in der aktuellen Situation, während der weiteren Ausbreitung von COVID-19, zu unterstützen, hat die BZÄK alle wichtigen Fragestellungen rund um den zahnmedizinischen Praxisbetrieb auf einer Sonderseite gebündelt: www.bzaek.de/berufsausuebung/sars-cov-2covid-19.html
Die Seite wird permanent ergänzt und überarbeitet.
Aktuell neu hinzugekommen sind:
- eine Information zur Behandlungspflicht von Erkrankten www.bzaek.de/berufsausuebung/sars-cov-2covid-19/behandlungspflicht-von-erkrankten.html (s. auch unter FAQ: „Muss ich Schmerzpatienten mit einer COVID-19 Infektion behandeln, wenn die erforderlichen Arbeitsschutzmittel nicht mehr zur Verfügung stehen?“ www.bzaek.de/berufsausuebung/sars-cov-2covid-19/faq-coronavirus.html
- ein Praxisschild für die Eingangstür: www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/b/STOP-.pdf
- und ein Hinweis zur aufsuchenden Betreuung in Alten- und Senioreneinrichtungen: www.bzaek.de/berufsausuebung/sars-cov-2covid-19/pflegeheime-und-senioren.html
Bundeszahnärztekammer und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung beschäftigen sich im eigens eingerichteten Krisenstab intensiv mit den Auswirkungen auf die zahnärztliche Versorgung der Bevölkerung.
Seien Sie gleichzeitig versichert, dass wir uns derzeit intensiv sowohl um die Bereitstellung von Arbeitsschutzausrüstungen (Mund-Nasen-Schutz, Handschuhe und Desinfektionsmittel) und die notwendige Schutzausrüstung (FFP-Masken, geschlossene Schutzkittel, Brillen, etc.) spezifisch für den zahnärztlichen Bereich auf Bundesebene kümmern.
Quelle: Bundeszahnärztekammer, Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Zahnärztekammern e.V. (BZÄK)