Um die Zahnarztpraxen in der aktuellen Situation, während der weiteren Ausbreitung von COVID-19, zu unterstützen, hat die BZÄK alle wichtigen Fragestellungen rund um den zahnmedizinischen Praxisbetrieb auf einer Sonderseite gebündelt: https://www.bzaek.de/coronavirus
Aktuell neu hinzugekommen sind:
Positionierung zu „Behandlung nur noch in Notfällen? Ist es gerechtfertigt, zahnmedizinische Behandlung nur noch auf Notfälle zu reduzieren?“ (17.04.):
https://www.bzaek.de/berufsausuebung/sars-cov-2covid-19/behandlung-nur-noch-in-notfaellen.htmlEin Ablaufplan zum An- und Ablegen von persönlicher Schutzausrüstung wurde eingestellt (16.04.)
https://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/b/Ablaufplan_An_Ablegen_Schutzausruestung.pdfDie Rubrik „Praxisbetrieb“ wurde um "Weitere Informationen Kurzarbeitergeld und Arbeitsrecht" aktualisiert (16.04.):
https://www.bzaek.de/berufsausuebung/sars-cov-2covid-19/praxisbetrieb.htmlDie BZÄK-Umfrage zur Situation in den Praxen ist eingestellt (08.04.)
https://www.bzaek.de/berufsausuebung/sars-cov-2covid-19/umfrage.htmlWeiterhin hat das RKI seine „Maßnahmen zum ressourcenschonenden Einsatz von Mund-Nasen-Schutz (MNS) und FFP-Masken in Einrichtungen des Gesundheitswesens bei Lieferengpässen im Zusammenhang COVID-19“ aktualisiert (14.04.), durch die Verlinkung der BZÄK auf das RKI ist automatisch diese neue Information beigeordnet:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Ressourcen_schonen_Masken.html
Quelle: Bundeszahnärztekammer, Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Zahnärztekammern e.V. (BZÄK)