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31.01.2020 | Praxismanagement | Nachrichten

Patientendatenschutzgesetz

Elektronische Patientenakte: Das kommt auf die Ärzte zu

verfasst von: Anno Fricke

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Der Referentenentwurf zum Patientendatenschutzgesetz (PDSG) regelt Rechte und Pflichten von Patienten und Ärzten rund um die E-Patientenakte. Zuerst sind allerdings die Krankenkassen gefragt.

Vertragsärzte und Psychotherapeuten werden laut Referentenentwurf laut Patientendatenschutzgesetz (PDSG) in die Pflicht genommen, die elektronische Patientenakte mit Inhalten zu füllen. Diese Regelungen bereitet der Gesundheitsminister vor:

Die Krankenkassen müssen ihren Versicherten spätestens zum 1. Januar 2021 eine elektronische Patientenakte anbieten. Am Datum der Einführung hat sich mit dem neuen Gesetz damit nichts geändert.

  • Vertragsärzte und -psychotherapeuten sollen zuständig dafür sein, ihre Patienten in der Nutzung der Akten zu unterweisen. So sehen es die Autoren des Entwurfs zum PDSG vor. Diese Unterstützung soll „auf Verlangen“ des Patienten ausgelöst werden.
  • Sie soll sich auf die „inhaltliche Befüllung, Aktualisierung und Pflege“ der Akten beziehen. Medizinische Fachangestellte und Auszubildende dürfen dafür eingesetzt werden.
  • Um die arzneimittelbezogenen Informationen, zum Beispiel den elektronischen Medikationsplan, sollen sich auch Apotheker kümmern können.
  • Die Vertragsärzte und -psychotherapeuten sollen die Patienten von sich aus über diese Ansprüche informieren müssen.

Der Startschuss fällt am 1. Januar

Voraussichtlich ab dem 1. Januar 2021 – in den Praxen überwiegend ab dem 4. Januar, dem ersten normalen Wochentag des Jahres – werden die ersten Patienten diese Anliegen in den Praxen, Medizinischen Versorgungszentren und Krankenhäusern vortragen.

Sie haben dann einen „einmaligen Anspruch“ darauf, dass der Arzt Daten aus dem „aktuellen Behandlungskontext“ in die Akte überträgt. Dazu gehören darüber hinaus auch der Notfalldatensatz, ein Medikationsplan und in elektronischer Form vorliegende Arztbriefe. Diese Datenformate könnten über Feldversuche und im zweiten Halbjahr dieses Jahres auch bereits in der Regelversorgung auf Vertragsärzte zukommen. Für die Leistung der Anlage (und Löschung) eines Notfalldatensatzes sind sogar bereits EBM-Nummern geschaffen worden, als Zuschlag zu den Versicherten-, Grund- und Konsiliarpauschalen: EBM-Nrn. 01640-42. Für die Anlage eines Notfalldatensatzes gibt es demnach 80 Punkte (8,79 Euro).

Der Gesetzentwurf verbindet die „Erstbefüllung“ der Akte ausdrücklich mit einem Anspruch der Versicherten auf Beratung, bei der die Ärzte und Psychotherapeuten beziehungsweise ihr Personal auch die Versorgungsziele und grundsätzlichen Funktionen der Patientenakte zur Sprache bringen sollen.

Dafür sind für das Jahr 2021 ein Zusatzhonorar von zehn Euro je Patient vorgesehen. Für die Übertragung des Notfalldatensatzes in die Akte soll zudem das Honorar verdoppelt werden.

Folgende Daten sollen verpflichtend übertragen werden müssen:

  • Befunde, Diagnosen, bereits vorgenommene und geplante Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte und sonstige untersuchungs- und behandlungsbezogene medizinische Informationen
  • Medikationsplan, elektronische Notfalldaten, elektronische Arztbriefe, elektronischer Mutterpass, Zahnbonusheft, Impfpass: Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat angekündigt, bis Ende des Jahres dafür Medizinische Informationsobjekte (MIO) bereitstellen zu können.
  • Daten zur pflegerischen Versorgung
  • Daten elektronischer Verordnungen
  • Sonstige von den Ärzten und Psychotherapeuten für die Versicherten bereitgestellte Daten
  • Um auf die Patientenakte zugreifen zu können, sollen Ärzte und Psychotherapeuten, die MFA, später auch zum Beispiel Pflegefachkräfte eine Einwilligung des Patienten benötigen. Beschränkte Zugriffsrechte sollen auch Betriebsärzte und der Öffentliche Gesundheitsdienst (Stichwort Impfpass) erhalten.

Der Gesetzentwurf ist nun in die Ressortabstimmung gegangen. Besonders gespannt sein darf man auf die Haltung des Justizministeriums. Die Fülle datenrechtlicher Regelungen im Entwurf wird dort besonders genau unter die Lupe genommen werden. (Mitarbeit: ger)

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