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29.04.2019 | Praxisrelevante Urteile | Nachrichten | Online-Artikel

Bundesgerichtshof

Aufklärung über Risiken: Was heißt "Gelegentlich"?

verfasst von: Martin Wortmann

Ärzte müssen die Patientenaufklärung verständlich gestalten – und „den allgemeinen Sprachgebrauch“ nutzen, urteilte der Bundesgerichtshof. So streng wie beim Beipackzettel muss die Formulierung also nicht geregelt sein.

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