Ärzte müssen die Patientenaufklärung verständlich gestalten – und „den allgemeinen Sprachgebrauch“ nutzen, urteilte der Bundesgerichtshof. So streng wie beim Beipackzettel muss die Formulierung also nicht geregelt sein.
29.04.2019 | Praxisrelevante Urteile | Nachrichten | Online-Artikel