Ein Berliner Hausarzt hatte einer Patientin beim Sterben nicht nur geholfen, sondern sie dabei auch drei Tage lang begleitet. Der Vorwurf der Anklage: Tötung auf Verlangen. Jetzt sprachen Richter ihn frei. Begründung: "Der Wille zum Sterben ist zu respektieren".
13.03.2018 | Praxisrelevante Urteile | Nachrichten | Online-Artikel