Setzt ein Arzt das Aut-idem-Kreuz, darf der Apotheker keinen Austausch von Original und Import vornehmen. Das sieht nun auch der GKV-Spitzenverband so.
03.04.2014 | Praxisrelevante Urteile | Nachrichten | Online-Artikel
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Setzt ein Arzt das Aut-idem-Kreuz, darf der Apotheker keinen Austausch von Original und Import vornehmen. Das sieht nun auch der GKV-Spitzenverband so.