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03.12.2024 | Praxisrelevante Urteile | Nachrichten | Online-Artikel

Urteil des Landessozialgerichts

Krankenkasse muss für Präimplantationsdiagnostik generell nicht zahlen

verfasst von: Frank Leth

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat nicht invasive Pränataltests unter bestimmten Bedingungen in den Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommen. Daraus lässt sich aber kein Anspruch auf eine Präimplantationsdiagnostik ableiten.

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