Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat nicht invasive Pränataltests unter bestimmten Bedingungen in den Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommen. Daraus lässt sich aber kein Anspruch auf eine Präimplantationsdiagnostik ableiten.
03.12.2024 | Praxisrelevante Urteile | Nachrichten | Online-Artikel