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02.12.2024 | Praxisrelevante Urteile | Nachrichten | Online-Artikel

Landessozialgericht

Urteil: Aller guten Dinge sind bei Kinderwunschbehandlung mehrmals drei

verfasst von: Frank Leth

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg urteilt, dass Paare mit unerfülltem Kinderwunsch nach drei erfolglosen Versuchen erneut einen Zuschuss von der Kasse verlangen können, wenn eine neue Methode angewandt wird.

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