Der Bundesgerichtshof hat zwei Lebend-Organspendern recht gegeben, die sich nicht gut aufgeklärt fühlen. Sämtliche Risiken müssten umfangreich angesprochen werden.
29.01.2019 | Praxisrelevante Urteile | Nachrichten | Online-Artikel
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Der Bundesgerichtshof hat zwei Lebend-Organspendern recht gegeben, die sich nicht gut aufgeklärt fühlen. Sämtliche Risiken müssten umfangreich angesprochen werden.