Ein Mann verliert seinen Unterarm. Grund ist ein grober Behandlungsfehler des nachsorgenden Hausarztes, befanden Richter.
28.09.2017 | Praxisrelevante Urteile | Nachrichten | Online-Artikel
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Ein Mann verliert seinen Unterarm. Grund ist ein grober Behandlungsfehler des nachsorgenden Hausarztes, befanden Richter.