Die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht ist nach Ansicht des Bonner Arbeitsgerichts immer durch ein behördliches Betretungsverbot flankiert.
07.06.2022 | Praxisrelevante Urteile | Nachrichten | Online-Artikel
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Die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht ist nach Ansicht des Bonner Arbeitsgerichts immer durch ein behördliches Betretungsverbot flankiert.