08.04.2012 | Praxisrelevante Urteile | Nachrichten | Onlineartikel
Urteil
Die Kosten für die Abschirmung einer Eigentumswohnung vor Hochfrequenzimmissionen können als außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuer abgezogen werden. Richtern des Finanzgerichts Köln reichte dazu ein ärztliches Privatgutachten.
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