Die Kosten für die Abschirmung einer Eigentumswohnung vor Hochfrequenzimmissionen können als außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuer abgezogen werden. Richtern des Finanzgerichts Köln reichte dazu ein ärztliches Privatgutachten.
08.04.2012 | Praxisrelevante Urteile | Nachrichten | Online-Artikel