Sollen Urteile namentlich im Ärzteblatt veröffentlicht werden dürfen? Ein Arzt aus NRW meint: nein. Das Bundesverfassungsgericht sieht das jedoch anders.
03.04.2014 | Praxisrelevante Urteile | Nachrichten | Online-Artikel
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Sollen Urteile namentlich im Ärzteblatt veröffentlicht werden dürfen? Ein Arzt aus NRW meint: nein. Das Bundesverfassungsgericht sieht das jedoch anders.