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07.04.2011 | Praxisrelevante Urteile | Nachrichten | Online-Artikel

Arbeitsgerichts-Urteil

Falsche Anrede in Absage ist keine Diskriminierung

Eine falsche Anrede in der Ablehnung einer Bewerbung stellt keine Diskriminierung wegen ethnischer Herkunft dar. Das hat das Arbeitsgericht Düsseldorf in einem aktuellen Urteil entschieden.

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