Ärzte, die eine minderjährige Helferin oder Auszubildende entlassen wollen, müssen die Kündigung auch an die Eltern richten.
27.12.2011 | Praxisrelevante Urteile | Nachrichten | Online-Artikel
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Ärzte, die eine minderjährige Helferin oder Auszubildende entlassen wollen, müssen die Kündigung auch an die Eltern richten.