Weil ein Onkologe Rezepte nicht persönlich unterschrieben hatte, wollte die Kasse tausende Euro – trotz medizinisch begründeter Verordnung – zurück. So nicht, urteilte das Mainzer Sozialgericht.
25.05.2023 | Praxisrelevante Urteile | Nachrichten
Wirtschaftlichkeitsprüfung