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30.09.2012 | Praxisrelevante Urteile | Nachrichten | Online-Artikel

Urteil

Termin abgesagt: Patient schuldet Arzt keine Vergütung

verfasst von: Martin Wortmann

Arzttermine dürfen kurzfristig abgesagt werden, ohne dass Patienten eine „Stornogebühr“ zahlen müssen, haben Richter entschieden. Eine Ausnahme gibt es aber.

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