Arzttermine dürfen kurzfristig abgesagt werden, ohne dass Patienten eine „Stornogebühr“ zahlen müssen, haben Richter entschieden. Eine Ausnahme gibt es aber.
30.09.2012 | Praxisrelevante Urteile | Nachrichten | Online-Artikel
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Arzttermine dürfen kurzfristig abgesagt werden, ohne dass Patienten eine „Stornogebühr“ zahlen müssen, haben Richter entschieden. Eine Ausnahme gibt es aber.