In der Berufsordnung für Ärzte steckt eine Passage, die gegen das Grundgesetz verstößt. So zumindest sieht es das Landgericht Mosbach.
23.07.2011 | Praxisrelevante Urteile | Nachrichten | Online-Artikel
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In der Berufsordnung für Ärzte steckt eine Passage, die gegen das Grundgesetz verstößt. So zumindest sieht es das Landgericht Mosbach.