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Erschienen in: Rechtsmedizin 2/2017

10.03.2017 | Schwangerschaftsabbruch | Rechtsmedizin

Rechtsreport

verfasst von: Prof. Dr. Dr. R. Dettmeyer

Erschienen in: Rechtsmedizin | Ausgabe 2/2017

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Auszug

BGB §§ 280, 611, 823; StGB § 218a Abs. 2
1.
Die Behauptung der Klägerin, bei ihr als damals 15-jähriger schwangerer Schülerin hätte die medizinisch-soziale Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch gemäß § 218a Abs. 2 StGB vorgelegen, nötigt auch in Ansehung der im Arzthaftungsprozess zuzubilligenden Darlegungserleichterungen nicht zur Einholung eines Sachverständigengutachtens.
 
2.
Auch im Falle einer Schwangerschaft im jugendlichen Alter ist die schlüssige Darlegung einer Gefahr für das Leben oder einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren erforderlich sowie, dass die Gefahr auf andere zumutbare Weise als durch Schwangerschaftsabbruch nicht abgewendet werden kann.
 
Metadaten
Titel
Rechtsreport
verfasst von
Prof. Dr. Dr. R. Dettmeyer
Publikationsdatum
10.03.2017
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
Rechtsmedizin / Ausgabe 2/2017
Print ISSN: 0937-9819
Elektronische ISSN: 1434-5196
DOI
https://doi.org/10.1007/s00194-017-0144-3

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