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Erschienen in:

01.02.2007 | Praxisrelevante Urteile | Rechtsprechung

Rechtsreport

verfasst von: PD Dr. med. Dr. jur. R. Dettmeyer

Erschienen in: Rechtsmedizin | Ausgabe 1/2007

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Auszug

Steht fest, dass der Arzt dem Patienten durch rechtswidriges und fehlerhaftes ärztliches Handeln einen Schaden zugefügt hat, so muss der Arzt beweisen, dass der Patient den gleichen Schaden auch bei einem rechtmäßigen und fehlerfreien ärztlichen Handeln erlitten hätte. Die Behandlungsseite muss, sofern ein schadensursächlicher Eingriff ohne ausreichende vorherige Aufklärung des Patienten erfolgt ist, auch beweisen, dass es zu dem Eingriff auch bei zutreffender Aufklärung des Patienten gekommen wäre.
Metadaten
Titel
Rechtsreport
verfasst von
PD Dr. med. Dr. jur. R. Dettmeyer
Publikationsdatum
01.02.2007
Verlag
Springer-Verlag
Erschienen in
Rechtsmedizin / Ausgabe 1/2007
Print ISSN: 0937-9819
Elektronische ISSN: 1434-5196
DOI
https://doi.org/10.1007/s00194-006-0421-z

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