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03.04.2018 | Praxisrelevante Urteile | Nachrichten | Online-Artikel

Damoklesschwert

Vorsicht bei Impfstoffbestellung: Regressgefahr!

verfasst von: Martin Wortmann

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Impfungen in die vertragsärztliche Versorgung einbezogen sind. Das gilt auch für die Wirtschaftlichkeitsprüfung. Ärzte sollten sich einzeln absichern und gemeinsam verhandeln.

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