Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Impfungen in die vertragsärztliche Versorgung einbezogen sind. Das gilt auch für die Wirtschaftlichkeitsprüfung. Ärzte sollten sich einzeln absichern und gemeinsam verhandeln.
03.04.2018 | Praxisrelevante Urteile | Nachrichten | Online-Artikel