Skip to main content

16.05.2017 | Praxisrelevante Urteile | Nachrichten | Online-Artikel

Behandlungsfehler

Wer den Rat der Ärzte missachtet, trägt die Beweislast

verfasst von: Ilse Schlingensiepen

Missachtet ein Patient in vorwerfbarer Weise ärztliche Anordnungen oder Empfehlungen, kann das dazu führen, dass ein grober Behandlungsfehler nicht zu einer Umkehr der Beweislast führt.

Leitlinien kompakt für die Innere Medizin

Mit medbee Pocketcards sicher entscheiden.

Seit 2022 gehört die medbee GmbH zum Springer Medizin Verlag

Update Innere Medizin

Bestellen Sie unseren Fach-Newsletter und bleiben Sie gut informiert.