Werbegeschenke aus der Pharmabranche an Ärzte oder Apotheker dürfen nur einen Wert von 1 Euro haben. Das hat ein Oberlandesgericht nun entschieden.
27.02.2018 | Praxisrelevante Urteile | Nachrichten | Online-Artikel
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Werbegeschenke aus der Pharmabranche an Ärzte oder Apotheker dürfen nur einen Wert von 1 Euro haben. Das hat ein Oberlandesgericht nun entschieden.